Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Spannungshelden GmbH, Bernauer Straße 39, 16515 Oranienburg, für Elektroinstallations- und Photovoltaikarbeiten.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über Werkleistungen und Lieferungen zwischen uns und unseren Kunden.
(2) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihnen schriftlich zustimmen. Das gilt auch dann, wenn wir Arbeiten in Kenntnis solcher Bedingungen ausführen.
(3) Verbraucher ist, wer den Vertrag zu privaten Zwecken schließt. Unternehmer ist, wer in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote sind vier Wochen ab Angebotsdatum gültig, wenn im Angebot nichts anderes steht. Die Angaben auf unserer Website sind unverbindlich und stellen kein Angebot dar.
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde unser Angebot annimmt, in Textform oder mündlich, oder wenn wir eine Bestellung schriftlich bestätigen.
(3) Grundlage des Angebots sind die uns bekannten Gegebenheiten am Objekt. Stellt sich bei der Ausführung heraus, dass sich der Zustand wesentlich anders darstellt, etwa bei verdeckten Leitungen im Altbau, stimmen wir das weitere Vorgehen mit dem Kunden ab, bevor wir weiterarbeiten.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Maßgeblich für den Umfang unserer Leistung ist ausschließlich das Angebot mit seinen Positionen.
(2) Nicht im Angebot enthalten sind Bauleistungen anderer Gewerke, Maler- und Verputzarbeiten, Stemmarbeiten in tragenden Bauteilen, Gerüstbau und Entsorgung von Bauschutt, sofern nicht ausdrücklich aufgeführt.
(3) Technische Änderungen an Material und Geräten bleiben vorbehalten, soweit sie gleichwertig sind und die Funktion nicht beeinträchtigen.
§ 4 Mitwirkung des Kunden
(1) Der Kunde stellt uns zum vereinbarten Termin freien Zugang zum Objekt sowie Strom und Wasser zur Verfügung.
(2) Räume und Arbeitsbereiche sind zugänglich und geräumt zu halten. Empfindliche Einrichtungsgegenstände sind vom Kunden zu entfernen oder abzudecken.
(3) Der Kunde weist uns auf ihm bekannte, nicht sichtbare Leitungen und Besonderheiten hin.
(4) Erfüllt der Kunde diese Pflichten nicht und verzögern sich dadurch die Arbeiten, tragen wir die Folgen nicht. Zusätzliche Aufwendungen können wir gesondert berechnen.
§ 5 Termine und Fristen
(1) Termine sind verbindlich, wenn wir sie schriftlich als verbindlich bezeichnen. Andere Terminangaben sind Richtwerte.
(2) Bei Umständen, die wir nicht zu verantworten haben, etwa Lieferverzug bei Material, Krankheit, Wetter oder Verzögerungen anderer Gewerke, verschieben sich Termine um die Dauer der Behinderung. Wir informieren den Kunden unverzüglich.
§ 6 Vergütung
(1) Es gilt die im Angebot genannte Vergütung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.
(2) Bei Abrechnung nach Aufwand gelten die im Angebot ausgewiesenen Stundensätze sowie die Anfahrtspauschale. Angefangene Viertelstunden rechnen wir als Viertelstunde ab.
(3) Leistungen, die über das Angebot hinausgehen und vom Kunden zusätzlich beauftragt werden, rechnen wir nach Aufwand ab, sofern nichts anderes vereinbart ist.
§ 7 Abschlagszahlungen
(1) Bei Auftragswerten ab 5.000 Euro netto vereinbaren wir eine Anzahlung von 30 Prozent des Auftragswerts. Sie ist mit Auftragsbestätigung fällig und dient der Materialbeschaffung.
(2) Bei länger laufenden Aufträgen können wir Abschlagszahlungen für nachgewiesene Leistungen verlangen (§ 632 a BGB).
(3) Die Schlussrechnung stellen wir nach Abnahme.
§ 8 Zahlungsbedingungen
(1) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen.
(2) Gerät der Kunde in Verzug, berechnen wir Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe. Gegenüber Verbrauchern sind das fünf Prozentpunkte, gegenüber Unternehmern neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
(3) Ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Aufrechnung steht dem Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zu.
§ 9 Nicht wahrgenommene Termine
(1) Vereinbarte Termine sagt der Kunde bitte spätestens 24 Stunden vorher ab.
(2) Ist zum vereinbarten Termin niemand am Objekt anzutreffen oder wird der Termin weniger als 24 Stunden vorher abgesagt, berechnen wir eine Ausfallpauschale von 390 Euro netto für den vorgehaltenen Monteur, das Fahrzeug und die Anfahrt.
(3) Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall reduziert sich die Pauschale entsprechend. Uns bleibt der Nachweis eines höheren Schadens unbenommen.
§ 10 Abnahme
(1) Nach Fertigstellung nehmen wir die Anlage gemeinsam mit dem Kunden ab. Über die Abnahme fertigen wir ein kurzes Protokoll.
(2) Nimmt der Kunde die Leistung in Gebrauch, ohne die Abnahme zu erklären, gilt sie nach zwölf Werktagen ab Fertigstellungsmitteilung als abgenommen.
(3) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Sie werden im Protokoll festgehalten und von uns zeitnah beseitigt.
§ 11 Netzanmeldung und Zählerwechsel
(1) Bei Photovoltaikanlagen, Wallboxen, Wärmepumpen und Änderungen am Hausanschluss ist eine Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber erforderlich. Wir übernehmen die Anmeldung und die Kommunikation mit dem Netzbetreiber, soweit im Angebot vereinbart.
(2) Wir weisen ausdrücklich darauf hin: Der Netzbetreiber entscheidet über die Inbetriebsetzung und bestimmt deren Zeitpunkt. Wir haben auf die Bearbeitungsdauer beim Netzbetreiber keinen Einfluss und können hierfür keine Fristen zusagen.
(3) Zum Zählerwechsel gilt: Spannungshelden übernimmt die Zählerabmeldung, baut den Zähler im Rahmen der Arbeiten aus und beauftragt die Abholung beim Netzbetreiber. Wir koordinieren den gesamten Ablauf. Den Zählerwechsel selbst führt der Netzbetreiber beziehungsweise der Messstellenbetreiber durch. Spannungshelden ist kein eingetragener Partner des Netzbetreibers und führt Zählerwechsel nicht selbst aus.
(4) Anmelde-, Prüf- und Inbetriebsetzungsgebühren des Netzbetreibers und des Messstellenbetreibers trägt der Kunde, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
§ 12 Eigentumsvorbehalt
(1) Geliefertes Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum, soweit es nicht durch Einbau wesentlicher Bestandteil des Gebäudes geworden ist.
(2) Der Kunde verwahrt Material, das wir zur Ausführung anliefern, mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
§ 13 Mängelansprüche
(1) Für unsere Werkleistungen gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Bei Arbeiten an Bauwerken beträgt sie fünf Jahre ab Abnahme, bei sonstigen Werkleistungen zwei Jahre.
(2) Zeigt sich ein Mangel, geben Sie uns bitte Gelegenheit zur Nacherfüllung. Wir beseitigen den Mangel oder erstellen die Leistung neu.
(3) Von Mängeln nicht erfasst sind natürlicher Verschleiß, Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Eingriffe Dritter sowie Folgen von Änderungen, die der Kunde oder Dritte an der Anlage vornehmen.
(4) Für Geräte und Material gelten zusätzlich die Garantiebedingungen der jeweiligen Hersteller. Diese Herstellergarantien stehen neben Ihren gesetzlichen Rechten uns gegenüber und schränken sie nicht ein.
(5) Gegenüber Unternehmern beträgt die Frist bei sonstigen Werkleistungen ein Jahr, soweit gesetzlich zulässig.
§ 14 Haftung
(1) Für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften wir unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Gegenüber Unternehmern ist Gerichtsstand unser Geschäftssitz. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Regelungen.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam.
(4) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
Stand: Juli 2026